Bruttolohn und Bruttogehalt
Das sind die beiden Einkommensbezeichnungen, bei denen etwas genauer differenziert wird. Es handelt sich dabei um den jeweiligen Verdienst aus nicht selbstständiger Arbeit, und benennt die Summe des Einkommens vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Sobald diese Beträge abgezogen sind, reduziert sich das Einkommen auf Nettolohn und Nettogehalt.
In einer selbstständigen Tätigkeit sind nun ähnliche Berechnungen vorzunehemen, bevor das reale und zur freien Verfügung stehende Nettoeinkommen ermittelt ist. Hierbei helfen die im Beitrag "Erfrischende Buchhaltung " angelegten Ordner.
Informationen, die der Aktenordner Nr.2 bereitstellt
Diese Akte enthält die von Ihnen geschriebenen Rechnungen. Es geht also um Ihre Arbeitsleistung, die Sie für einen Kunden erbracht haben. Wer sich lieber nach Farben orientiert, im letzten Beitrag hatte ich für diesen Ordner "SCHWARZ" gewählt. Die Aufrechnung der in einem Monat Januar gestellten Rechnungen an Ihre Kunden ergibt das Bruttoeinkommen, auch Umsatz genannt.
Bruttoeinnahme ist nicht gleich Gewinn
Einnahmen,
Einkünfte sowie Umsätze sind nicht gleichzusetzen mit Gewinn. Erziele
ich in meinem Unternehmen Einnahmen oder erwirtschafte Umsatz, so ist
das nicht automatisch der Betrag, der als Wertezuwachs zu betrachten
ist. Diese Beträge sind aufzuschlüsseln und nicht postwendend für neue
Investitionen und Anschaffungen auszugeben. Die Rechnungsbeträge enthalten schließlich auch die Umsatzsteuer, die am Monatsende an das Finanzamt abzuführen ist. Und
darüberhinaus sind von diesen Einnahmen zunächst noch Kosten zu decken.
Informationen, die der Aktenordner Nr.1 bereitstellt
Über die Höhe der Kosten und Ausgaben gibt der Aktenordner Nr. 1 Auskunft - Farbe "ROT". Dieser Aktendeckel sammelt die Lieferantenrechnungen, die bezahlt werden müssen. Kosten, die zur Erstellung meiner Leistung und zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit nötig sind -
die sogenannten Allgemeinkosten. Diese Rechnungen enthalten ebenfalls einen Steuerbetrag - die Vorsteuer, die ich zunächst bezahlen muss. Am Monatsende kann ich diesen Betrag von meiner abzuführenden Umsatzsteuer jedoch wieder abziehen. Damit mindert sich also die Umsatzsteuer um den Betrag der verauslagten Vorsteuer.
Allgemeinkosten fallen immer an,
auch ohne Umsatz. Dazu gehören zum Beispiel Miete, Strom, Wasser und PC nebst Zubehör. Man könnte diese Kosten auch Bereitstellungskosten
nennen, und die entstehen zunächst unabhängig vom Umsatz.
Wie ermittelt sich aber nun der tatsächliche Gewinn bzw. Netto, worüber frei verfügt werden kann ? Die kurze einfache Formel lautet:
Einnahmen minus Ausgaben gleich Netto oder Gewinn
Hört
sich einfach an, ist in der Praxis oft schwieriger umzusetzen, lässt
sich aber mit etwas Ausdauer, Genauigkeit und Kontinuität trotzdem
durchführen. Die oberste Priorität liegt bei der Sammlung und Zuordnung
von Rechnungen und Belegen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit
stehen. Wer hier sorgfältig arbeitet kann weitere wichtige
Informationen aus diesen Unterlagen herauslesen und später dann die
entsprechenden Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Diese Informationen
bieten eine realistische Basis für die Entscheidungsfindung.
Um
überhaupt Gewinne erzielen zu können, bedarf es außerdem vorab einer
gezielten Preiskalkulation, in die alle zu berücksichtigenden Faktoren/
Kosten einbezogen werden müssen. Denn nur wer seinen Preis wirklich
kennt kann auch Gewinne erzielen. Alles andere wäre nur reiner Zufall.