27.01.2011

"Unternehmen Freizeit"

In unserer Freizeit beschäftigen wir uns mit Dingen, die uns Spaß machen - Musik, Tanz, Sport, Theater oder eine kreative Tätigkeit. Oft sind wir dabei nicht allein, sondern wir schließen uns einer Gruppe an. Schnell wird eine kleine Organisation oder sogar ein Verein daraus. Fördergelder kommen ins Spiel und in diesem Zusammenhang wird gern die Gemeinnützigkeit angestrebt. Hierfür sind dann Voraussetzungen und Auflagen zu erfüllen.

Umsätze und Beiträge
Passt nun alles für ein Vereinsdasein zusammen, handelt es sich nicht um ein Geschäft mit dem Ziel Gewinn zu erwirtschaften. Dennoch ist ein Verein gleichzeitig ein "Unternehmen", das verantwortungsvoll geführt werden muss. Gerade bei Vereinen mit Gemeinnützigkeit besteht ein zusätzlicher Auftrag mit dem ihm anvertrauten Geld sorgfältig umzugehen. Handelt es sich dann noch um eine Vereinigung, die Umsatzgrößen im Bereich eines mittelständischen Unternehmens zu verwalten hat, so befinden wir uns bereits in Größenordnungen, bei denen nicht mehr nur die Portokasse zu führen und zu kontrollieren ist.

Geschäftsführung und Vorstandsarbeit
Und bevor wir es noch richtig begriffen haben, stecken wir als Vereinsmitglied mittendrin - im Unternehmen "Freizeit". Kaufmännisches Denken, Buchhhaltung und Steuerberatung werden unerlässlich. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten ist der von den Mitgliedern gewählte und beauftragte geschäftsführende Vorstand zuständig. Der Vereinsvorstand ist also gleichzusetzen mit dem Chef/ Geschäftsführer eines Wirtschaftsunternehmens (zum Beispiel einer GmbH, Personengesellschaft, GmbH & CoKG). Und genau wie in einem Wirtschaftsunternehmen ist dem Vereinsvorstand kraft Gesetz und gemäß Satzung ein unabhängiger Handlungsspielraum eingeräumt, der ihn zu Entscheidungen im Sinne der Gemeinschaft/ Mitgliedschaft ermächtigt. Die Rahmenbedingungen für diese Entscheidungsfreiheit beruhen u.a. auf der Vereinssatzung. Daraus geht auch hervor, dass nicht jede Handlungsweise zwingend mit der Mitgliedschaft per Beschluss abgestimmt werden muss. Das tut der Geschäftsführer in seiner Firma übrigens auch nicht und das kann auch nicht Sinn der Sache sein.

Recht und Leben
Das Vereinsrecht und Vereinsleben ist kein leichtes Ding und deshalb kommt es hier leider sehr oft zu Unstimmigkeiten. Das ist schade, denn trotz der rechtlich auferlegten Pflichten dürfen wir doch den Ursprung nicht aus den Augen verlieren, denn:

1. Wie gesagt, wir schließen uns in der Regel einem Verein an, weil wir gemeinsam mit anderen einer schönen Freizeitbeschäftigung nachgehen möchten.
2. Einige von uns sind bereit, selbst in dieser Freizeit, zusätzlich ein Ehrenamt und Verantwortung zu übernehmen sowie Zeit zu investieren.
3. Die meisten von uns sind eher passive Teilnehmer der Gemeinschaft und sagen: Von den oben genannten zusätzlichen Aufgaben und Pflichten habe ich keine Ahnung! Damit lehnen sie sich zurück.
4. Die Arbeit der Ehrenamtlichen benötigt und verdient aber die konstruktive Unterstützung aller Mitglieder.

Entspannte Freizeit
Gerade wenn wir uns im "Unternehmen Freizeit" gewissen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Richtlinien beugen müssen, sollten uns die kleinen auferlegten Pflichten nicht die Laune verderben. Der Aspekt Freizeit und Hobby bleibt doch trotzdem der Mittelpunkt. Und gemeinsam geht eh alles leichter.

Außerdem
Und diejenigen, die sich hier in ihrer Freizeit darüber hinaus zusätzlich einsetzen, verdienen im Prinzip auch etwas mehr, als sie im "Unternehmen Freizeit" tatsächlich "verdienen"!