20.07.2010

Formularflut

Für Kleinunternehmer
Selbst bei der Steuererklärung für ein Kleinunternehmen einfachster Art kann Ratlosigkeit entstehen. Es fängt an mit der Frage nach den Formularen, welche Anlagen sind hier nun auszufüllen. Im zweiten Schritt folgt dann das Problem, welche Zahlen sind in welcher Zeile einzutragen.

Ohne Umsatzsteuervoranmeldung
Meine Unternehmerin hatte ab Oktober 2009 eine selbständige Tätigkeit in Form eines Kleinunternehmens angemeldet. Um die Sache einfach zu gestalten: Die Umsatzhöhe von 17.500,00 Euro wird mit Sicherheit nicht erreicht werden, größere Investitionen sind nicht vorgesehen, deshalb besteht die Möglichkeit bei der Rechnungslegung keine Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. Im Gegenzug ist eine Verrechnung (Rückerstattung ) gezahlter Vorsteuer, z. Bsp. für Materialeinkäufe etc., nicht möglich. Das erspart die sonst nötige monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.

Anlage EÜR / Anlage G
Doch nun zur Jahressteuererklärung für das Kleinunternehmen. Zunächst ist der vierseitige Mantelbogen der Einkommensteuererklärung auszufüllen, mit den personenbezogenen Daten. In der Anlage EÜR müssen die Einnahmen und die Ausgaben angegeben werden. Daraus ergibt sich dann der Gewinn oder Verlust. Dieser Betrag ist gleichzeitig das Ergebnis, das dann in Anlage G eingetragen werden muss.

In diesem Fall
Es handelt sich hier wirklich um einen ganz einfachen Fall, denn es mussten tatsächlich nur 3 Zahlen auf die Formulare verteilt werden. Es gab keine Investitionen, keine Kredite, keine Schuldzinsen zu berücksichtigen. Dennoch waren 3 Formulare mit 9 Seiten nebst Anschreiben nötig.

Fazit
Innerhalb der 3 monatigen selbständigen Tätigkeit ist die Umsatzhöhe unter der Grenze von 17.500,00Euro geblieben. Es ergibt sich also auch für 2010 zwangsläufig keine Umsatzsteuerpflicht. Die Einkünfte im abgelaufenen Geschäftsjahr ziehen nicht einmal eine geringfügige Steuernachzahlung nach sich. Da stellt sich doch wieder einmal die Frage: Geht es vielleicht irgendwann auch etwas einfacher?