13.04.2013

Fehler in der Buchhaltung

Wo gehobelt wird, fallen Späne!
Und so bleiben Fehler natürlich nicht aus. Sie sollten jedoch nicht gezielt und mit Vorsatz oder zum Vorteil persönlicher Interessen eingesetzt werden. Und sobald Fehler erkannt werden, sind sie umgehend und nachvollziehbar zu berichtigen.

Bei Fehlern in der Buchführung unterscheidet man grundsätzlich in zwei Kategorien.
1.  Formelle Mängel und
2.  Materielle Mängel

1.  Bei den formellen Mängeln geht es immer um eine mangelnde Belegordnung. Das bedeutet in der Praxis: 
1a. Belege fehlen vollständig oder Belege sind unvollständig.
1b. Darüber hinaus sind eingebrachte Kosten und Auslagen für den Geschäftsbetrieb nicht nachvollziehbar. 
1c. Das Kassenbuch ist lückenhaft geführt.
1d. Entnahmen tragen keine genaue Bezeichnung.
1e. Materialeinkäufe sind nicht direkt zuzuordnen. 

2.   Materielle Mängel bedeuten unter anderem:
2a. Unterlagen sind unvollständig oder gar nicht vorhanden.
2b. Der Wahrheitsgehalt entspricht nicht der Realität. Hier werden also falsche Angaben gemacht.
2c.  Die sachliche Richtigkeit ist nicht gegeben. Das kann zum Beispiel heißen, dass Vermögens- und Kapitalposten in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. Damit verschiebt sich das gesamte Bilanzbild. Das Ergebnis entspricht dann nicht mehr dem tatsächlichen Arbeitsergebnis einer Tätigkeit.

Das Steuerrecht verpflichtet uns zu einer konsequenten Fehlerberichtigung. Können fehlende Unterlagen zur Fehlerberichtigung nicht mehr beigebracht werden, so tritt an deren Stelle die Voll- oder Totalschätzung, gemäß § 162 AO. Aber auch damit muss die Angelegenheit noch nicht vollständig erledigt sein. Je nach Umfang und Schwere der Unregelmäßigkeiten können außerdem:
A.  strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein,
B.  Bußgelder verhängt werden, und
C.  die Steuerfahndung eingeschaltet werden.

Diese ganzen Verfahren sind sehr aufwendig und kosten viel Zeit. Viel weniger Zeit kostet es dagegen sich aktuell mit der Erstellung einer Buchhaltung zu beschäftigen, zeitnah die erforderlichen Belege zu erstellen und die Belegablage zu pflegen. Rückstände und Fehler  lassen sich dann gezielt und einfach korrigieren.