30.04.2013

Zeitmanagement

Zum Ende eines Monats wird es immer wieder eng. Ein gutes Zeitmanagement beziehungsweise gute Vorabeit zahlt sich hier aus. In den letzten Tagen eines endenden  Monats und in den ersten Tagen eines neuen Monats werden folgende Abrechnungen fällig:

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung
ist vorzunehmen, damit Löhne und Gehälter überwiesen werden können und pünktlich beim Empfänger ankommen. In dieser Abrechnung enthalten sind auch die Beiträge für die Krankenkassen. Daraus leitet sich dann die entsprechende Abrechnung mit den Krankenkassen zum 10. des folgenden Monats ab. Ebenfalls mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung errechnen sich die abzuführenden Lohnsteuerbeträge, die das zuständige Finanzamt bis zum 10. des folgenden Monats erklärt haben will. 
Dazu kommt zum Monatsende außerdem die Notwendigkeit der

Umsatzsteuervoranmeldung
für den abgelaufenen Monat. Grundlage hierfür ist die Finanzbuchhaltung, die bis dahin alle Debitorenrechnungen, also Rechnungen für erbrachte Leistungen für einen Kunden, erstellt und erfasst haben muss. Bestandteil der Umsatzsteuervoranmeldung ist darüber hinaus die Summe aller gezahlten Vorsteuerbeträge. Vorsteuer zahlen wir bei allen Einkäufen und Anschaffungen. Das bedeutet, dass auch alle eingegangenen Lieferantenrechnungen bereits verbucht, oder zumindest berücksichtigt werden müssen. Die Summe der gezahlten Vorsteuerbeträge mindert die Summe der erhaltenen Umsatzsteuerbeträge, die sich aus den von mir gestellten Rechnungen für meine Kunden ergibt. Je höher also die Vorsteuerbeträge sind, desto weniger Umsatzsteuer ist an das Finanzamt zu entrichten. Weiterhin zu berücksichtigen sind erhaltene und gewährte 

Skonti und Rabatte
Auch hier gibt die laufende Finanzbuchhaltung Auskunft über die monatlichen Nachlässe. Skonti und Rabatte vermindern ebenfalls die Steuerlast und sollen deshalb sehr genau errechnet und berücksichtigt werden. 

Zeitmanagement und Verantwortungsbewusstsein
Zu bestimmten Zeiten müssen wir also sehr gezielt auf den Punkt kommen. Werden Pflichtbeiträge und einbehaltene Steuerbeträge nicht pünktlich an die entsprechenden Zuständigkeiten abgeführt, gibt es Ärger. Nur zu oft ergibt sich daraus auch eine negative  Kettenreaktion. Schließlich gehören Krankenkassenbeiträge und einbehaltene Lohnsteuern nicht uns, sondern den Mitarbeitern. Der Arbeitgeber steht an dieser Stelle treuhänderisch in der Pflicht. Sich dieser Verantwortung bewusst zu sein, gilt  ganz besonders in den Momenten, in  denen Zeit ein knappes Gut zu sein scheint.